Cannabis in Deutschland
Was ist erlaubt?
Die Rechtslage hat sich stark verändert. Hier geben wir dir einen Überblick über die aktuellen Regeln zum Anbau, Besitz und Konsum — ohne juristischen Jargon, verständlich erklärt.
📜 Überblick: Die wichtigsten Änderungen 2025/2026
Seit 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für Cannabis. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Privater Eigenanbau – bis zu 3 Pflanzen pro volljähriger Person
- Besitzmengen – bis zu 50g Cannabis zu Hause, 25g in der Öffentlichkeit
- Cannabis Social Clubs – nicht-kommerzielle Vereine dürfen für Mitglieder anbauen
- Medizinisches Cannabis – weiterhin über ärztliche Verschreibung möglich
- CBD-Produkte – bleiben als Nahrungsergänzungsmittel legal (THC unter 0,2%)
Wir sind keine Juristen. Diese Informationen dienen der Orientierung, ersetzen jedoch keine rechtsberatende Auskunft. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Anwalt für Betäubungsmittelrecht.
🌱 Eigenanbau zu Hause
Maximal 3 Pflanzen pro volljähriger Person. Unabhängig von der Anzahl der Pflanzen im Haushalt gilt: maximal 50g getrocknetes Cannabis dürfen gelagert werden.
Erlaubt: Indoor- und Outdoor-Anbau auf dem eigenen Grundstück (nicht öffentlich einsehbar).
Nicht erlaubt: Verkauf, Weitergabe an Minderjährige, gewerblicher Anbau.
🎒 Besitzmengen
Zuhause: Bis zu 50g getrocknetes Cannabis (oder entsprechende Menge frisch).
Unterwegs: Bis zu 25g in der Öffentlichkeit bei sich führen.
Für unter 18-Jährige: Cannabisbesitz bleibt verboten (Ausnahme: medizinische Verschreibung).
👥 Cannabis Social Clubs
Vereinsmitgliedschaft: Nur für Erwachsene, max. 500 Mitglieder pro Club.
Mengen: Clubs dürfen für Mitglieder anbauen, max. 50g pro Monat pro Mitglied.
Voraussetzung: Mindestens 3 Monate Mitgliedschaft vor Bezug der ersten Ernte.
⚕️ Medizinisches Cannabis
Verschreibung: Weiterhin über Ärzte möglich, viele Indikationen anerkannt.
Kostenübernahme: Durch Krankenkassen möglich, aber oft mit Antragsverfahren verbunden.
Telemedizin: Online-Konsultationen für medizinisches Cannabis-Rezept sind erlaubt (z.B. über Bloomwell, Doktor ABC).
🔬 CBD-Produkte & Novel Food
CBD (Cannabidiol) fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, solange der THC-Gehalt unter 0,2% liegt. Dennoch gibt es Regeln:
Novel Food-Verordnung
Seit 2019 gelten CBD-Produkte als "Novel Food" (neuartige Lebensmittel). Das bedeutet:
- CBD-Öle, -Kapseln, -Lebensmittel benötigen eine Zulassung durch die EU
- Viele Produkte im Handel haben diese Zulassung noch nicht
- Der Verkauf ist dennoch weit verbreitet und wird meist toleriert
- Qualität und Reinheit sind nicht garantiert – auf Laborzertifikate achten!
Wir empfehlen: Kaufe CBD nur bei vertrauenswürdigen Shops mit unabhängigen Laboranalysen (siehe unsere CBD-Shop-Empfehlungen).
🚫 Was bleibt verboten?
Trotz der Liberalisierung gibt es weiterhin klare Grenzen:
- Verkauf: Kommerzieller Verkauf von Freizeit-Cannabis bleibt verboten (Ausnahme: medizinisches Cannabis über Apotheken)
- Import/Export: Einfuhr und Ausfuhr ohne Genehmigung sind strafbar
- Fahrzeugführung: Konsum vor dem Führen eines Fahrzeugs bleibt verboten (wie bei Alkohol)
- Öffentliche Plätze: Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen kann lokal verboten sein
- Arbeitsrecht: Arbeitgeber können betriebliche Regelungen zum Drogenkonsum aufstellen
- International: Die Mitnahme ins Ausland ist in den meisten Ländern weiterhin verboten
📋 Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich Cannabis im Garten anbauen?
Ja, solange die Pflanzen nicht öffentlich einsehbar sind. Ein Sichtschutz oder Gewächshaus ist empfehlenswert, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich mehr als 3 Pflanzen habe?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei gewerbsmäßigem Anbau drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Darf ich meine Ernte mit Freunden teilen?
Die Weitergabe kleiner Mengen an Erwachsene im privaten Rahmen ist geduldet, sofern kein Handel vorliegt. Vorsicht: Bei regelmäßiger oder mengenmäßig größerer Weitergabe kann dies als unerlaubter Handel gewertet werden.
Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
Ruhig bleiben, Ausweis vorzeigen. Falls du Cannabis bei dir hast: Menge angeben (max. 25g). Bei Fragen zum Eigenanbau: Anzahl der Pflanzen wahrheitsgemäß angeben. Keine Aussage über die Herkunft machen, wenn sie nicht aus eigenem Anbau stammt.
Diese Informationen basieren auf:
- Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024
- Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zur Cannabis-Legalisierung
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Deutscher Hanfverband: Aktuelle Rechtsinformationen
Letzte Aktualisierung: Juni 2026. Rechtslage kann sich ändern – informiere dich regelmäßig!